„Ihr Auto ist ein Totalschaden„, lautet oft das unbefriedigende Urteil schon bei kleineren Schäden. Die Reparatur des kaputtenFahrzeugs wird von der Versicherung als nicht rentabel abgelehnt – Grundsätzlich steht einem jener Wert zu, mit dem man am Markt ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Art und Güte wiederbeschaffen kann.
Der Wiederbeschaffungswert
Der Wrackrestwert wird abgezogen. Der Wiederbeschaffungswert wird aber von Versicherungs-Sachverständigen meist laut Liste rein schematisch ermittelt. Gerade bei älteren Fahrzeugen bleiben dann ein sehr guter Pflegezustand, niedriger Kilometerstand oder teure Extras unberücksichtigt. Gleichzeitig werden oft zu hohe Beträge für geringe Vorschäden, wie Kratzer oder Dellen, abgezogen.
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 10 Prozent übersteigen. Bis zu dieser Grenze werden die Reparaturkosten zur Gänze meist übernommen.
Wie wird der Wrackwert ermittelt?
Der Wrackwert wird meist über „Wrackbörsen“ ermittelt. Dabei handelt es sich um Onlineplattformen, bei denen Händler auf das Wrack bieten können.
Totalschadenreparatur möglich?
Ja es ist möglich auch einen Totalschaden reparieren zu lassen. Dazu gibt es eine eigene Börse. Die Totalschadenbörse, weitere Infos hier:
Hier kann man sein Fahrzeug einstellen. Wenn sich eine Werkstatt dazu bereit erklärt den Fall zum Ablösepreis zu reparieren wird das Fahrzeug wieder hergestellt.